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EU: Souvenirs und Kaffee nun bis 430€ zollfrei

Beitragvon Goldstueck am Mo 1. Dez 2008, 12:28

Auch wenn Costa Rica" style="color: #009900; text-decoration: none; font-weight: bold;" onclick="window.open(this.href); return false;" title="Ticopedia: Costa Rica">Costa Rica nicht das klassische Land für den "Großeinkauf" ist:

Souvenirs aus allen Ländern dürfen seit 1. Dezember 2008 mehr als doppelt so viel kosten als bisher. Auf 430 Euro steigt dann die Freimenge für Waren, die Flug- und Seereisende in die EU einführen dürfen.

Bisher war bereits ab einem Wert von 175 Euro Zoll für die Mitbringsel fällig. Wer mit einem anderen Verkehrsmittel, zum Beispiel Bahn und PKW, einreist, der darf in Zukunft Waren im Wert von 300 Euro in die EU einführen. Reisende unter 15 Jahre haben unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel einen Freibetrag von 175 Euro. Das gilt jedoch nur für die so genannten "sonstigen Waren". Bei den Mengenbegrenzungen für Tabakwaren und Spirituosen ändert sich nichts, es dürfen jedoch zusätzlich noch vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Die Freimengen gelten wie bisher pro Person und dürfen nicht addiert werden. Reist ein Paar, dann sind beispielsweise zwei außerhalb der EU zum Preise von je 400 Euro gekaufte Digitalkameras zollfrei. Bringt das Paar dagegen nur eine Digitalkamera mit, die aber mehr als 430 Euro kostet, dann ist an der Grenze Zoll fällig.

Weitere Informationen: zoll.de.
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Re: EU: Souvenirs sind nun bis 430€ zollfrei

Beitragvon cascavala am Mo 1. Dez 2008, 22:22

Toll, das hätten wir etwas früher gebraucht (Kaffeeeeeeeeeee!!!)  :fluchen:
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Re: EU: Souvenirs sind nun bis 430€ zollfrei

Beitragvon Nico am Mo 1. Dez 2008, 23:01

cascavala hat geschrieben:Toll, das hätten wir etwas früher gebraucht (Kaffeeeeeeeeeee!!!)  :fluchen:


Für Kaffee hat sich mE nichts geändert, da Kaffee nicht zu den sog. "Sonstigen Waren" gehört, d.h. es bleibt hier bei den 500 g Röstkaffee bzw. 200g löslichen Kaffee pro Person

Es wurde mE lediglich die Freigrenze der sonstigen Waren von 175 € auf 430 € angepasst, soweit sie den gleichen Beförderungsweg haben wie der Reisende selbst

wen es interessiert:  
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
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Re: EU: Souvenirs sind nun bis 430€ zollfrei

Beitragvon cascavala am Di 2. Dez 2008, 07:06

Ahja, jetzt habe ich verstanden: Das heißt, die erhöhte Freimenge gilt auch für die Einfuhr aus allen anderen Staaten, also auch den USA; aber, wie Nico richtig angemerkt hat, wohl nicht für Kaffee ...

siehe auch hier:
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_bes ... index.html

LG
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EU: Souvenirs und Kaffee nun bis 430€ zollfrei

Beitragvon Nico am Di 2. Dez 2008, 09:17

Ich habe mir nun nochmals alle einschlägigen Bestimmungen auf den Seiten des Zolls angesehen und finde dort nur einen Flyer mit den Richtlinien vor dem 01.12.2008. Dort stehen folgende Dinge: 1. Tabakwaren, 2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, 3. Kaffee, 4.Parfüm oder Eau de Toilette, 5. Arzneimittel, 6.Kraftstoffe, 7. andere Waren.

Auf der Seite des Zolls mit den aktuellen Änderungen (o.g.) fehlen nun die Nennung von Kaffee und Parfum, woraus zu entnehmen ist, dass es dann zu den "anderen Waren" gehört und demnach nur noch eine preisliche Obergrenze pro Person gilt. (430 € pro Person bei Flugreisen).

Um sicher zu gehen, habe ich mich mit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung in Dresden in Verbindung gesetzt. Dort wurde mir das o.g. bestätigt:

Auch Kaffee und Parfum fallen nun in die Kategorie "andere Waren", für die die erweiterten Einfuhrfreigrenzen gelten:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html

Mir wurde noch der Hinweis erteilt, nicht mehr als 10 Kilogramm Kaffee mitzubringen, da man sonst leicht als "gewerblicher Reisender" gilt.

Kaffee - als sogenannte "Nichtgemeinschaftsware" - unterliegt dennoch weiterhin der Besteuerung gem. §§ 4, 13 Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) i.V.m. § 13  Kaffeesteuerverordnung (KaffeeStV), sprich: es muss angemeldet werden, sofern er aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) nach Deutschland eingeführt wird.

Übersetzt heißt das: Erlaubt ist künftig tatsächlich die Einfuhr von größeren Mengen Kaffees als bisher (bisher 500g Röstkaffee), diese erlaubte Menge unterliegt jedoch weiterhin der Kaffeesteuer, die dem Zollbehörden mitgeteilt werden müssen (aber eben keiner Einfuhrumsatzsteuer unterliegen) ...


Und noch ein Hinweis: Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. (Kaffee ist eine teilbare Ware)

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Re: EU: Souvenirs und Kaffee nun bis 430€ zollfrei

Beitragvon cascavala am Di 2. Dez 2008, 21:22

Vielen Dank für die ausführlichen Infos!!! Das nächste Mal kommt also ein eigener Koffer für Kaffee mit  :-)  :kaffee:
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Re: EU: Souvenirs und Kaffee nun bis 430€ zollfrei

Beitragvon Goldstueck am Di 2. Dez 2008, 21:40

Die Kaffeesteuer ist eine rein nationale (deutsche) Bestimmung und unterliegt so nicht den Bestimmungen der EU.
... und wie wird jetzt die Kaffeesteuer berechnet?

http://www.steuerformen.de/kaffeesteuer.htm
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