Bitte beachtet, dass Ihr keine fremden Bilder im Forum veröffentlichen dürft. Falls Ihr Bilder in den Beiträgen veröffentlichen wollt (z.B. von Hotels, Nationalparks, Tieren uvm), so müssen dies stets Eure eigenen Bilder (bzw. Bilder an denen Ihr die Urheberrechte besitzt) sein.
Ich bin aus rechtlichen Gründen als Admin gezwungen, erstens hier darauf hinzuweisen und zweitens die verwendeten Fremd-Bilder zu löschen. Ich versehe die Beiträge dann mit diesem Text:
(Fotos wurden aus urheberrechtlichen Gründen vom Admin entfernt - mehr dazu unter Mitteilungen)
Vielen Dank!
Jetzt ist Do 29. Jul 2010, 13:22
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Bilder im Forum
Zuletzt geändert von Nico am Sa 1. Dez 2007, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Nico
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Grundsätzlich darf man keinerlei Werke von anderen Personen ohne deren Einverständnis veröffentlichen, das dieses Veröffentlichungsrecht ausschließlich der Urheber hat. (§ 12 UrhG )
Darüberhinaus bestehen sogenannte Verwertungsrechte , wonach der Urheber bestimmt, was mit seinen Bildern passiert. Auch hier wieder hat dieses Recht ausschließlich der Urheber, also der Schöpfer des Werkes.
Wer dagegen verstößt setzt sich der Gefahr einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aus. Bei Foren und Blogs trifft dies den Betreiber des Forums. Oftmals - und das ist das störende an der Sache - mahnen sog. Abmahnanwälte im vermeintlichen Auftrag des Urhebers den Rechtsverletzer ab, legen den Streitwert des Objektes frei und willkürlich in den vierstelligen Bereich und fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung - gegen eine Schadenersatzforderung.
Man kann nur nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass es verboten ist, fremde Werke für eigene Zwecke zu benutzen, wenn das erforderliche Einverständnis des Urhebers nicht vorliegt. § 69c UrhG (Zustimmungsbedürftige Handlungen)
lg Nico
Darüberhinaus bestehen sogenannte Verwertungsrechte , wonach der Urheber bestimmt, was mit seinen Bildern passiert. Auch hier wieder hat dieses Recht ausschließlich der Urheber, also der Schöpfer des Werkes.
Wer dagegen verstößt setzt sich der Gefahr einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aus. Bei Foren und Blogs trifft dies den Betreiber des Forums. Oftmals - und das ist das störende an der Sache - mahnen sog. Abmahnanwälte im vermeintlichen Auftrag des Urhebers den Rechtsverletzer ab, legen den Streitwert des Objektes frei und willkürlich in den vierstelligen Bereich und fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung - gegen eine Schadenersatzforderung.
Man kann nur nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass es verboten ist, fremde Werke für eigene Zwecke zu benutzen, wenn das erforderliche Einverständnis des Urhebers nicht vorliegt. § 69c UrhG (Zustimmungsbedürftige Handlungen)
lg Nico
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Nico
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